Tourismus – Christenverfolgung inklusive

Liebe zeitkritische Geister in kritischer Zeit.

Marokko gilt als Vorzeigeland des moderaten Islam. Doch welcher Tourist am Strand oder beim Bummeln im Basar weiß schon, dass es für einen marokkanischen Moslem gefährlich ist, sich einer anderen Religion zuzuwenden. Insbesondere die Bekehrung zum Christentum und das öffentliche Bekenntnis bedeutet nicht nur faktisch den Ausschluss aus der Familie und den Umzug in eine andere Gegend, sondern auch die Bestrafung durch den Staat.

So wird die Abkehr vom Islam gemäß Artikel 220 des marokkanischen Strafgesetzbuches mit Gefängnis und Geldbusse bestraft. Der Hohe Rat (Ulema) Marokkos fordert den König sogar auf, die Todesstrafe für „Abtrünnige“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Zwar läuft eine Petition gegen diese Forderung der Ulema, doch zeigt sich, welcher intolerante Ungeist nicht nur unterschwellig sondern ganz offen in Marokko sein Unwesen treibt. Konvertiten treffen sich in Privatwohnungen mit anderen Christen. Für einen Konvertiten wäre es gefährlich, am Gottesdienst in einer der Kirchen teilzunehmen, welche vornehmlich von Ausländern besucht werden.

Ein Freund von mir, der Konvertiten in Marokko begleitete, erzählte mir, dass der Geheimdienst seine Spitzel in kleine evangelikale Hauskirchen einschleust, um Konvertiten und am Christentum interessierte Muslime zu entlarven. Bei der STASI nannte man solche Kreaturen „informelle Mitarbeiter“ (IM).

Ich möchte darauf hinweisen, dass immer mehr Muslime in Marokko sich dem Christentum zuwenden. Für die Ulema ist dies gerade deswegen eine Gefahr, weil ein wachsendes Christentum den Islam als Staatsreligion und somit die göttliche Scharia langfristig in Frage stellen würde. Ohne es zu wollen, würden ja in der Tat Konvertiten in der Gesellschaft Unruhe stiften. Wenn Gefahr für eine Gesellschaft im Verzug ist, findet man schnell Unruhestifter.

Und hier setzt Murad Hofman in seinem Buch aus dem Jahr 2001 „Der Islam im 3. Jahrtausend“ an. Er war deutscher Botschafter in Marokko und konvertierte zum Islam. In seinem Buch rechtfertigt er zwischen den Zeilen die Todesstrafe für abtrünniger Muslime mit dem Hinweis, dass man ihre Bekehrung zu einer anderen Religion als Hochverrat an der Gesellschaft bezeichnen könne. Die Todesstrafe für Hochverrat sei weltweit Praxis und verstoße nicht unbedingt gegen Menschenrechte. Er beruft sich übrigens auf Sure 5.33, in welcher Allah fordert, Unruhestifter zu töten. Um es nochmals zu sagen: Für die Ulema in Marokko und anderswo sind Unruhestifter schnell gefunden, möglicherweise gerade unter den Konvertiten zum Christentum. Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass Mohammeds Auftrag überliefert wird, dass jene zu töten sind, welche die Religion verlassen.

Für mich ist es unfassbar, dass der deutsche Minister für Entwicklungshilfe, Dr. Gerd Müller, fünf Millionen € deutscher Steuergelder an das marokkanische Religionsministerium überwies, um Moscheen zu modernisieren. Hat Dr. Müller sich erkundigt, was die Imame in diesen Moscheen lehren? Fordern möglicherweise gerade jene Imame die Todesstrafe für Konvertiten, welche in den modernisierten Moscheen predigen?

Ein Fazit dieser Zeilen für mich ist: Nicht nur Christen sondern alle, die für das Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland und anderswo kämpfen, mögen sich bitte überlegen, ob sie wirklich eine Reise nach Marokko buchen wollen. Können Sie noch umbuchen?

Mit nachdenklichem Gruß
Wilfried Puhl-Schmidt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 − 1 =